Die Arbeit der heimart Jugendhilfe konzentriert sich auf die Verselbstständigung junger Menschen, die nicht mehr im Rahmen anderer Angebote der Jugendhilfe erreichbar sind. Gründe dafür können vielschichtig sein: frühkindliche traumatische Gewalt-, Vernachlässigungs- und Missbrauchserfahrungen, häufige Beziehungsabbrüche, daraus erlernte und z.T. hinderliche Überlebensstrategien. Wenn die Unterbringung in Wohngruppen oder anderen Betreuungsformen nicht mehr wirklich helfen, greifen die Angebote der heimart GmbH. Diese agiert im Rahmen eines individualpädagogischen Betreuungssettings. Unter Berücksichtigung der psychosozialen Biographie, der vorhandenen Ressourcen und der aktuellen Lebenssituation des jungen Menschen wird eine differenzierte, auf den Einzelfall abgestimmte Betreuung erarbeitet. Dabei wird das Betreuungsangebot im Rahmen der Prozessplanung und unter Einbeziehung aller am Einzelfall Beteiligten entwickelt.
Die transparente Gestaltung des Angebotes dient von Beginn an der Stabilisierung des jungen Menschen. Die Angebote werden im Rahmen des Verfahrensrechts gem. §36 SGB VIII regelmäßig geprüft und weiterentwickelt
Die stationäre Betreuung in Einzelwohnungen, welche vom Träger angemietet werden, wird mit einem Betreuungsumfang von 20 Wochenstunden geleistet.
Die jungen Menschen, deren Vertrauen in sich und ihre Umwelt meist stark erschüttert wurde, sollen durch ein verlässliches Betreuungsangebot Zugang zu ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten erhalten. Hierbei sollen ihn die Bezugsbetreuerinnen und Betreuer parteilich unterstützen und begleiten.
Das Intensiv Betreute Wohnen (IBW) der heimart Jugendhilfe orientiert sich am emotionalen Bindungsverlauf der Jugendlichen und ist prozessual aufgebaut.
Download Schlüsselprozess Intensiv Betreutes Wohnen zur Verselbstständigung junger Menschen
Während des Verlaufs der Betreuung werden unterschiedliche Betreuungsphasen durchlaufen. Die Analyse und Spezifikation der einzelnen Phasen und der damit verbundenen individuellen Maßnahmen erfolgt bei der Fortschreibung des Hilfeplans.